Beschäftigtenqualifizierung nach §§ 81 und 82 SGB III kann eine vollständige oder anteilige Übernahme der Lehrgangskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt ermöglichen. Das BWRW berät Unternehmen und konzipiert Qualifizierungen so, dass Fördervoraussetzungen von Anfang an berücksichtigt werden.